Diese Annahme gibt aber nur die halbe Wahrheit wieder, da der gesetzliche Versicherungsschutz zum Beispiel nur bei der Berufsausübung oder bei der Schulausbildung bzw. auf dem Weg dorthin und wieder zurück gegeben ist. Somit ist man gerade in der Freizeit, in der die meisten Unfälle passieren, nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt zwar beispielsweise die Krankenhauskosten und kommt gegebenenfalls auch für eine Rehabilitation auf, aber wenn aufgrund einer dauernden Invalidität ein Finanzbedarf für Adaptierungen an Haus oder Wohnung entsteht, ist dieser durch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt. Hier würde aber sehr wohl eine private Unfallversicherung dringend benötigte Zahlungen leisten, ebenfalls für private Heilbehandlung, Physiotherapie, etc.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen Grundschutz während der beruflichen Tätigkeit, sie ist gut und wertvoll. Um einen umfassenderen Unfallversicherungsschutz zu haben, ist eine private Unfallversicherung aber unerlässlich. Hier können alle Personengruppen rund um die Uhr (24-Stunden-Deckung) für Unfälle des täglichen Lebens abgesichert werden.
Eine Grundabsicherung hinsichtlich privater Unfallversicherung ist zu erschwinglichen Preisen erhältlich. Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie dazu gerne!
Die Unterschiede in der Übersicht
Gesetzliche Unfallversicherung
Versicherte
- Arbeitnehmer
- Schüler und Studenten
- Landwirte
- Selbstständige
Geltungsbereich
- Im Rahmen der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Studium, Kindergarten) sowie auf den dem Weg von der Wohnung zum Tätigkeitsort und zurück und bei Berufskrankheiten.
- Nicht jedoch in der Freizeit
Private Unfallversicherung
Versicherte
- Alle Personengruppen können aufgenommen werden (individuelle Beschränkun- gen möglich).
Geltungsbereich
- Rund um die Uhr für Unfälledes täglichen Lebens (Freizeit, Reisen, Arbeit, Sport)