Die D&O Versicherung dient dem Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen für den Fall, dass diese wegen pflichtwidrigen Verhaltens in Ausübung ihrer Tätigkeit aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden.
Bei Stellung von Schadenersatzforderungen muss die beschuldigte Person beweisen, dass sie ordnungsgemäß gehandelt hat und somit keine Pflichtverletzung vorliegt.
Die D&O-Versicherung übernimmt für diesen Fall die Kosten der
Geschäftsleiter haften für von Mitarbeitern verursachte Schäden, wenn schon bei der Einstellung der Mitarbeiter die Grundsätze ordnungsgemäßer Personenauswahl verletzt worden sind.
Verursachen in der Folge die betreffenden Mitarbeiter einen Vermögensschaden, haftet der Geschäftsleiter für den der Gesellschaft entstandenen Schaden.
Der Geschäftsleiter eines Supermarktes versäumt bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, die üblichen Unterlagen einzufordern.
Daher erfährt er nicht, dass der neu eingestellte Kassierer schon mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft ist. Bei nächster Gelegenheit entwendet der Mitarbeiter Geld aus der Kasse.
Personen mit Leitungsfunktionen tragen aufgrund ihrer weitreichenden Entscheidungsbefugnisse ein hohes Haftungsrisiko, da jede Fehlentscheidung zu einer Belastung des Vermögens des Unternehmens oder eines Dritten führen kann.
Manager haften bei Fehlentscheidungen und daraus resultierenden finanziellen Einbußen des Unternehmens für den entstandenen Vermögensschaden unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Neben dieser Schadenersatzverpflichtung der eigenen Gesellschaft gegenüber (Innenhaftung) kann er auch gegenüber Drittenhaftpflichtig werden (Außenhaftung). Für beide Fälle besteht Versicherungsschutz im Rahmen der D&O-Versicherung.
Geschäftsführer haften für schuldhaftes Handeln von Mitarbeitern, wenn ihnen mangelhafte Überwachung der Tätigkeit der Mitarbeiter oder fehlerhaftes Organisationsverhalten vorzuwerfen ist.
Für einen dadurch entstandenen Vermögensschaden haften Geschäftsführer ihrer Gesellschaft gegenüber.
Ein Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung unterlässt es regelmäßig, bei Eingangsrechnungen allfällige Skontiin Abzug zu bringen. Der Vorstand hat für die Berücksichtigung von Skonti keine ablauforganisatorische Handlungsanweisung erstellt.
Mittelfristig entgeht dem Unternehmen durch die verabsäumten Skontoabzüge ein beträchtlicher finanzieller Vorteil.
Die D&O Versicherungschützt die Bilanz und das Image eines Unternehmens. Werden Manager mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert, ist dies mit negativen Konsequenzen für das Unternehmen verbunden. Neben dem bezifferbaren Vermögensschaden ist auch ein potentieller Reputationsverlust in der Öffentlichkeit zu befürchten.
Eine D&O Versicherung mit ausreichender Deckungssumme dient zur Existenzsicherung des Unternehmens und gewährleistet die Weiterführung des Unternehmens, da hohe Schadenersatzforderungen bei den Verantwortlichen oft kaum regressiert werden können.
Manager ohne D&O-Versicherung laufen aufgrund ihrer persönlichen Haftungssituation Gefahr, strategisch überaus risikoscheu zu agieren und damit ihren unternehmerischen Esprit überhöhten Sicherheitsstandards zu opfern. Mit der D&O-Versicherung erhalten die Organe wichtige Rückendeckung für eine gleichermaßen verantwortungsbewusste wie dynamische Wahrnehmung ihrer Leitungsfunktionen.
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