Versicherung
statt Bankgarantie

Ab jetzt liquiditätsschonend Abfälle verbringen.

Rechtliche Rahmen­bedingungen

Für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist ein Garantiebrief bei der Behörde zur Sicherstellung von Geldleistungen zu hinterlegen. Diese Sicherstellungen werden üblicherweise mittels Bankgarantien gewährleistet. Nun gibt es jedoch bereits seit Jahren die Möglichkeit, Garantien nicht in Form von Bankgarantien sondern auf Basis eines Versicherungsvertrages (Notifizierungen) „einzukaufen“.

Vorteile der Versicherungslösung

  • Ihre Liquidität und Ihre Bonität verbessert sich erheblich
  • Es erfolgt eine Entlastung der Kreditlinie bei Ihrer Hausbank
  • Es fallen keine zusätzlichen Ausstellungsgebühren an
  • Die Bearbeitungszeit ist äußerst kurz
  • Berechnung der Versicherungs­summe

Ermittlung der Sicherheitsleistung durch das Bundes­ministerium und Bekanntgabe an die notifizierende Person (Versicherungsnehmer)

Berechnungschema

(Entsorgungskosten x Menge) + (Transportkosten x Entfernung) + (Lagerkosten x Menge)

Jeder Garantiebrief ist mit einer Versicherungssumme von EUR 500 000,- limitiert.

Für Verbringungen z.B. in Höhe von EUR 850 000,- werden zwei Garantiebriefe erstellt: Garantiebrief Nr. 1 mit EUR 500 000,- und Garantiebrief Nr. 2 mit EUR 350 000,-.

Berechnung der Versicherungs­prämie

Die Prämie wird von der Höhe der Sicherheitsleistung berechnet. Sie ist einmalig für die gesamte Dauer zu entrichten. Der Prämiensatz beträgt 0,6 % netto.

Beispiel: Die Sicherheitsleistung beträgt EUR 850.000,- dann ergibt dies eine Prämie von EUR 5.100,- zzgl. 11% Versicherungssteuer, somit gesamt EUR 5.661,-)

Mindestprämie EUR 100,00,- zzgl. 11% Versicherungssteuer

Storno: Im Falle, dass die Verbringung nicht durchgeführt werden kann, kommt eine Vertragsstornogebühr von 10 % der Nettoprämie, max. EUR 1.000,- zum Tragen.

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Die Überweisung erfolgt binnen dreier Geschäftstage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung durch den Versicherer an die genannte Behörde.

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, dem Versicherer eine ausführliche Begründung zu übermitteln und den von der Behörde eingezogenen Betrag innerhalb von 4 Wochen an den Versicherer zu überweisen.

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