Maschinenbruch-
Versicherung

Für Eigentümer von Gemeinschaftsmaschinen stellt sich häufig die Frage, wer in einem etwaigen Schadensfall für die entstandenen Schäden aufkommt?

Was ist eine Gemeinschafts­maschine

Gemeinschaftsmaschinen sind in der Land- und Forstwirtschaft mittlerweile keine Seltenheit. Sowohl selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Traktore und Mähdrescher als auch angebaute bzw. angehängte Geräte wie Güllefässer oder Rückewagen werden aufgrund der hohen Anschaffungskosten immer häufiger auf gemeinschaftlicher Basis erworben.

Ein weiterer Grund für diesen „Trend“ ist, dass viele Landwirte die Maschinen im eigenen Betrieb nicht voll auslasten können.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Schaden an einer Gemeinschaftsmaschine übernimmt die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung des jeweiligen Landwirts keine Deckung.

Das Gleiche gilt sinngemäß auch für Maschinen, die von einem Landwirt für den Zeitraum des Einsatzes ausgeliehen werden. In einer solchen Situation wird für die jeweilige Maschine eine eigene Kasko– bzw. Maschinenbruchversicherung benötigt.

Deckungen

Neben Feuer– und Sturmschäden sind zusätzlich

  • Bedienungs-,
  • Konstruktions-,
  • Material– oder
  • Ausführungsfehler gedeckt.

Weiters sind das

  • Versagen von Mess-,
  • Regel– oder Sicherheitseinrichtungen sowie
  • Kurzschluss und
  • Überspannung versichert.

Sollte die jeweilige Maschine durch

  • Wasser-,
  • Öl– oder
  • Schmiermittelmangel

einen Schaden erleiden, so ist dies ebenfalls in der Maschinenbruch-Versicherung gedeckt.

Neben den versicherbaren Schäden gibt es auch Ausschlüsse, die beachtet werden müssen.

  • Ausschlüsse
  • Verschleiß (normale Abnutzung)
  • Korrosion
  • Schäden, die durch Service vermieden werden können
  • Mängel, die bereits vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren

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Im Schadensfall werden die Reparaturkosten zum Neuwert entschädigt. Die maximale Entschädigungsgrenze ist mit dem aktuellen Zeitwert der Maschine gedeckelt.

Sollten die Reparaturkosten diesen Zeitwert überschreiten (Totalschaden), wird dieser Zeitwert unabhängig von der Höhe der Reparaturkosten ausbezahlt.

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