Cybercrime Versicherung

Die Cybercrime-Anzeigen sind laut Bundeskriminalamt im Vergleich zum Vorjahr bei rückläufiger Aufklärungsquote um 30 % gestiegen.

Inhalt

Warum ist eine
Cybercrime-Versicherung sinnvoll?

Mit mehr als 10.000 gemeldeten Cyber-Kriminalitätsfällen
allein in Österreich und weltweiten Schäden von über
EUR 450 Milliarden hat das Risiko „Cyber“ enorme Ausmaße angenommen. Naturgemäß ist von einer noch höheren Dunkelziffer auszugehen. Die Professionalität der Angreifer nimmt kontinuierlich zu. Der wirtschaftliche Schaden bei Unternehmen ist enorm.

IT-Sicherheit?

Trotz perfekter IT-Security gibt es praktisch keine 100 %ige Sicherheit. Wer trägt Ihre Kosten im Ernstfall?

Cyber-Erpessung?

Imageschäden und enorme Kosten. Wie handle ich richtig, um Lösegeldforderungen zu vermeiden?

Datenrechts-Verletzungen?

Anzeigen wegen der Verletzung des Datenschutzgesetzes steigen. Was tun im Ernstfall?

Praxisfall 1: Hacker schleusen sogenannte „Malware“ in die Computersysteme des Unternehmens A ein, die zur Korrumpierung von Daten und der Systeme sowie im Folgen-den zu einem Ausfall der Online-Verkaufsplattform des Unternehmens führen.Diese Malware verbreitet sich darüber hinaus ebenfalls in den Computern der Kunden von A und verändert und zerstört auch dort Daten. Schadenersatzansprüche gegen A sind die Folge.

Praxisfall 2:
Das produzierende Unternehmen B steht mitten in der Vollauslastung. Plötzlich bleiben die Maschinen stehen. Ein externer IT-Spezialist stellt fest, dass die Ursache für den Stillstand ein gezielter Angriff auf die Steuerungssoftware der Produktionsanlage war.Neben der verspäteten Markteinführung sind ein wesentlicher Umsatzausfall durch die Betriebsunterbrechung und hohe Aufwendungen für die aufwendige Wiederinbetriebnahme der Produktionsanlage zu verzeichnen.

Haftpflicht­versicherung für Schäden an Dritten

  • Deckung der Abwehrkosten oder des
  • Schadenersatzes für Ansprüche von Dritten
  • Deckung für Datenschutz- und Datenvertraulichkeitsverletzungen (zB Verletzung der
  • Geheimhaltungspflicht, Datenschutz wird verletzt)
  • Deckung für Netzwerksicherheitsverletzungen (zB Haftung bei der Weiterverbreitung eines Computervirus an Dritte)

Eigenschadenversicherung für Ihren Schaden

  • Deckung von Kosten für Computer-Forensik
  • Deckung für Wiederherstellungskosten der Daten, der Systeme, des Netzwerkes etc. nach einem Hackerangriff
  • Deckung von Kosten für die Anzeige und Bekanntmachung von Datenrechtsverletzungen
  • Deckung für den Kostenersatz bei einer
    Betriebsunterbrechung
  • Deckung von Kosten für Krisenmanagement
    und PR-Unterstützung
  • Unterstützung bei Cyber Erpressung

Häufig gestellte Fragen zur Cyber-Versicherung

Die Cyber-Versicherung ist eine Vermögensschadenversicherung und bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch Cyberkriminalität, Datenverlust und Verstöße gegen Datenschutzgesetze wie z. B. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstehen.
Ebenso wie ein Unternehmen durch Implementierung von Brandschutzmaßnahmen und hohes Risikobewusstsein die Gefahr eines Brandschadens verringern kann, haben mittlerweile die meisten Unternehmen in Österreich unterschiedliche Maßnahmen zur Sicherung ihrer IT und Datenbestände implementiert. Trotz dieser Sicherheitsmaßnahmen lässt sich ein Restrisiko in beiden Fällen nicht endgültig ausschließen. Eine Cyber-Versicherung hilft hier, existenzbedrohende Schäden abzusichern.
Die Cyber-Versicherung bietet Sofort-Support 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Bei der Cyber-Hotline kümmern sich IT-Experten um das Problem. In Abstimmung mit dem Versicherer wird alles Nötige veranlasst und koordiniert.
Sie deckt sowohl Eigenschäden als auch Drittschäden ab, für die Ihr Unternehmen gegenüber Kunden, Dienstleistern oder sonstigen Dritten haften muss. Darüber hinaus sind auch Schäden in der Betriebsunterbrechung versichert. Ersetzt werden u. a. Kosten für beauftragte IT-Spezialisten, die durch Datenwiederherstellung, Entfernung von Schadprogrammen, Neuerstellung von verschlüsselten, beschädigten, verloren gegangenen oder gelöschten Daten oder Software entstehen. Bei Datenschutzverletzungen werden die Abwehrkosten für datenschutzrechtliche Verfahren sowie die Benachrichtigungskosten über die Verletzung des Datenschutzes übernommen.
Kreditkartendaten von Hotels und Gaststätten sind ein beliebtes Diebesgut. Der Verlust führt gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu umfangreichen und teuren Informationspflichten. Diese gelten gegenüber jedem einzelnen Betroffenen, den Behörden und den Kreditkartenanbietern.
Mit einem digitalen Einbruch werden Kunden- und Vertriebsdaten erforscht. Der Geschäftsführer beschließt, den Vorfall zunächst nicht öffentlich zu machen, um dem Ansehen des Unternehmens nicht zu schaden. Die Presse kommt jedoch hinter den Skandal. Zur Schadenbegrenzung werden Krisenkommunikationsexperten mit der Wiederherstellung der Reputation beauftragt.
Ein Hacker informiert, dass er sensible Kundendaten durch einen Hackerangriff bekommen hat. Er droht dem Unternehmen mit der Veröffentlichung, wenn ihm nicht das Lösegeld ausgehändigt wird. Für Cyberkriminelle sind diese Datensätze außerordentlich attraktiv. Sie stellen mitunter bares Geld dar und sind oftmals leichter zu erschleichen, als risikobewusste Unternehmen sich das vorstellen. So kann ein Angriff von Hackern auf das Online-Zahlungssystem eines Einzelhändlers das Kopieren von solch sensiblen Kundendaten, trotz strenger Absicherungen des Systems, ermöglichen. In diesem Fall können besonders hohe Schadenersatzforderungen drohen.
In den letzten Jahren hat das Onlineshopping zunehmend an Popularität gewonnen und damit auch die Cyberkriminalität angelockt. Beim Onlinekauf im Internet sind Verbraucher oftmals gezwungen, personenbezogene Daten wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum oder Kreditkartendaten dem Onlinehändler preiszugeben. Für Cyberkriminelle sind diese Datensätze außerordentlich attraktiv. Sie stellen mitunter bares Geld dar und sind oftmals leichter zu erschleichen, als risikobewusste Unternehmen sich das vorstellen. So kann ein Angriff von Hackern auf das Online-Zahlungssystem eines Einzelhändlers das Kopieren von solch sensiblen Kundendaten, trotz strenger Absicherungen des Systems, ermöglichen. In diesem Fall können besonders hohe Schadenersatzforderungen drohen.
Durch einen Cyber-Angriff wird die Lieferantendatenbank gelöscht. Für eine Wiederherstellung der Daten muss eine Spezialfirma beauftragt werden, welche ganze zwei Wochen daran arbeitet. Dabei entstehen erhebliche Kosten.

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