Unternehmen können bis zu EUR 300,- pro Jahr
völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten als freiwillige Sozialleistung
für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen in Vorsorgelösungen investieren.
Arbeitgeber können wählen, ob Sie diese Sozialleistung für alle MitarbeiterInnen anbieten oder für eine bestimmte Gruppe. Dabei fallen keine Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer an – weder für das Unternehmen noch für die Angestellten.
Das heißt: Für die MitarbeiterInnen werden € 300,- brutto für netto investiert.
(In € gerundet)
(In € gerundet)
Vorteil € 90,-
Gesamtkosten für das Unternehmern
Lohnnebenkosten
390,-
90,-¹
300,-
0,-
300,-
300,-
Vorteil € 157,-
Sozialversicherung
Lohnsteuer
Nettolohn = Prämie für eine Privatvorsorge/ZS
54,-
103,-²
143,-
0,-
0,-
300,-
¹ Lohnnebenkosten beinhalten folgende Beiträge: Sozialversicherung, Familienlastenausgleichsfonds (DB, DZ), Kommunalsteuer, Abfertigung Neu
² In dieser Modellrechnung wurde ein Lohnsteuersatz von 42 % angenommen.
Als Arbeitgeber können Sie Ihrer Belegschaft die steuerbegünstigte Zukunftssicherung ermöglichen.
Das kostet Sie nichts – und Ihre MitarbeiterInnen nutzen dennoch diese geförderte Vorsorgeform. Dabei werden vom Bruttobezug monatlich € 25,- in einen Netto-„Vorsorgelohn“ umgewandelt.
Das ist die sogenannte Bezugsumwandlung. Für das Unternehmen bedeutet die Bezugsumwandlung eine jährliche Lohnnebenkostenersparnis³ von nahezu € 22,-. Für die/den MitarbeiterIn die volle Lohnsteuerersparnis.
(In € gerundet)
(In € gerundet)
Vorteil € 126,-
Lohnsteuerbemessungsgrundlage
Lohnsteuer
Nettolohn = Prämie für eine Pritvatvorsorge/ZS
300,-
126,-²
174,-
300,-
0,-
300,-
³ Bei Bezugsumwandlung entfallen die LNK-Anteile Familienlastenausgleichsfonds (DB, DZ) und Kommunalsteuer. Sozialversicherung und Abfertigung Neu werden weiterhin abgeführt.
IVM prüft mit Ihnen gemeinsam jährlich die Veränderungen im Mitarbeiterbestand (Zugänge/Abgänge) und passt den Vorsorgebedarf laufend an.
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