Denken wir an „Salmonella“ im Geflügelbereich, „PRRS“ im Schweinebereich oder auch an die „Afrikanische Schweinepest“.
Gerade die „Afrikanische Schweinepest“ lässt in Europa immer wieder von sich hören. Nähere Infos über den Verlauf der Seuche bzw. die aktuelle Ausbreitung in Europa finden Sie auf der Homepage der AGES.
Auch Rinder bleiben nicht verschont – „Brucellose“ oder Schäden durch „Botulismus“ sollen an dieser Stelle nur beispielhaft genannt sein.
Als Landwirt von Krankheiten oder Seuchen im eigenen Tierbestand betroffen zu sein, kann trotz vorbildlicher Hygiene und Betriebsführung nicht ausgeschlossen werden.
Die Wahrscheinlichkeit, direkt von einer Seuche betroffen zu sein, ist grundsätzlich gering. Die Folgen für den betroffenen Hof sind jedoch nicht zu unterschätzen. In einem solchen Fall trägt zumindest der Bund einen Teil des entstandenen Schadens.
Im Falle einer Betriebssperre sieht es anders aus.
Zum einen ist die Wahrscheinlichkeit, von einer Betriebssperre betroffen zu sein, um ein Vielfaches höher. Zum anderen trägt die entstandenen Verluste der betroffene Betrieb.
In einer Tierversicherung können diverse Risiken auf einen Versicherer abgewälzt werden.
Hier kann in Österreich beispielhaft für den Schweinebereich auf zwei Konzepte zurückgegriffen werden. Zum einen auf die Ertragsschadenversicherung der R+V (einer der größten Versicherer Deutschlands) zum anderen auf die Österreichische Hagelversicherung.
In der Ertragsschadenversicherung der R+V können alle Produktionsverfahren der Geflügel-, Schwein– und Rinderhaltung gegen Tierseuchen, Unfälle und übertragbare Tierkrankheiten versichert werden.
Die R+V versichert im Seuchenfall auch die indirekte Betroffenheit, d.h. wenn dem versicherten Betrieb ein Schaden im Seuchenfall (Sperre oder Keulung) durch einen vor- bzw. nachgelagerten Betrieb entsteht.
Beispiel: Der Schweinemäster erhält keine Ferkel, da sein Zulieferbetrieb einer behördlichen Sperre aufgrund einer versicherten Tierseuche unterliegt.
12 (optional 18 oder 24) Monate haftet die R+V nach einem Schadenereignis für die finanziellen Folgen – das bietet Sicherheit bei länger anhaltenden Schadenereignissen.
Der entstandene Schaden wird anhand Ihrer konkreten betrieblichen Daten ermittelt.
Diese Vorgehensweise gibt Ihnen die Gewähr, dass alle Schadenpositionen korrekt und vollständig berücksichtigt werden. Im Falle eines Schadenereignisses bleibt das finanzielle Risiko im Rahmen der Haftzeit auf den vereinbarten Selbstbehalt als kalkulierbare Größe begrenzt.
Das bedeutet zum einen, dass am Ende des Haftzeitraumes der Betrieb wirtschaftlich so gestellt wird, dass derselbe Deckungsbeitrag wie in einem „Normaljahr“ erwirtschaftet werden kann. Einzig der bereits im Vorfeld bekannte Selbstbehalt ist vom Betrieb selbst zu tragen!
Zusammenfassend: Im Schadenfall wird nicht anhand Durchschnittszahlen entschädigt, jede Schadenabrechnung wird auf die individuelle Betriebsleistung ausgerichtet!
Die Österreichische Hagelversicherung bietet für Schweine, Rinder sowie Schafe und Ziegen eine Tierseuchenversicherung anhand pauschaler Entschädigungssätze.
Optional kann für den Schweinebestand auch eine Lüftungsausfallsversicherung beantragt werden.
Entschädigt werden am Beispiel Schwein bei einer Betriebssperre (ohne Keulung) auf Basis der gewählten Entschädigungssätze:
Hier ist bereits bei Abschluss bekannt, welche Entschädigung bei einem konkreten Schadenereignis ausbezahlt wird.
Und genau dieser Vorteil kann sich auch zu einem (je nach Schadenszenario deutlichem) Nachteil entwickeln. Ob und inwieweit die Entschädigung die tatsächliche Lücke deckt, kann erst nach der Schadenabrechnung beantwortet werden.
Eine Absicherung gegen Tierkrankheiten wird generell nicht angeboten.
Eine Absicherung gegen Tierkrankheiten wird generell nicht angeboten.
Diese Frage lässt sich nur in einem individuellen Beratungsgespräch klären. Fakt ist, dass eine Tierversicherung eine kalkulierbare Absicherung bietet und die Prämie jedenfalls leistbar ist. Risikovorsorge wird seitens Bund & Land unterstützt Seit 01.01.2019 ist eine Förderung (staatl. Prämienzuschuss) von Bund & Land in der Höhe von 55% auf einen Großteil der versicherbaren Bausteine möglich. Zusätzlich wurde damals Versicherungssteuer reduziert, welche nochmals eine Prämienvergünstigung bewirkt hat.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich jeder Landwirt, bei dem die Tierhaltung ein bedeutendes Standbein darstellt, sich mit diesem Thema befassen sollte.
Nur wenn ein konkretes Angebot vorliegt, kann für den einzelnen Betrieb abgewogen werden, ob und welche Absicherung sinnvoll ist.
Lassen Sie sich von uns Ihr individuelles Deckungskonzept erstellen!
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