Warum eine Produktschutzversicherung wichtig ist
Kann ein kleiner Glassplitter ein ganzes Unternehmen ins Wanken bringen? Das kann er allerdings, sofern er z.B. in der Produktion versehentlich in eine Getränkeflasche gerät. Eine aufwendige Rückrufaktion muss dann gestartet werden. Dies kann im besten Fall schnell abgewickelt werden und unterhalb des Radars der medialen Aufmerksamkeit ablaufen. Es kann aber auch zum GAU kommen, wenn Menschen einen Schaden erleiden und der Name Ihres Unternehmens tagelang negativ in den Medien präsent ist.
Zudem steigen die allgemeinen Herausforderungen für die Branche – vor allem aufgrund wachsender Verbraucheransprüche. Lebensmittel sollen
- „bio“,
- regional produziert,
- schmackhaft,
- haltbar,
- transportierbar und dabei immer günstig sein.
Gleichzeitig stellt der Gesetzgeber höchste Ansprüche an Sicherheit, Hygiene und Transparenz. Behörden haben Unternehmen schon des Öfteren auf existenz- bedrohende Weise zugesetzt.
Folgende Versicherungsfälle sind möglich
Produktmangel
Mein Produkt ist geeignet, einen Personenschaden herbeizuführen und es besteht die gesetzliche Verpflichtung, das Produkt zurückzurufen (Eigenrückruf, behördlich oder durch Abnehmer des Versicherungsnehmers).
Produktmanipulation
Von Dritten oder eigenen Mitarbeitern verursachte, behauptete oder angedrohte vorsätzliche Veränderung des Produktes, die darauf abzielt, einen Personenschaden herbeizuführen.
Negative Medienberichterstattung
In einem Presse- oder Medienbericht wird mein Produkt konkret benannt und es wird von einem Produktmangel oder einer Produktmanipulation berichtet und behauptet.
Ungeeignet zum Verzehr (Lebensmittelindustrie)
Das Produkt ist durch
- Kontamination,
- Fäulnis,
- Verderb oder
- Zersetzung
für den Verzehr inakzeptabel geworden.
Dies sind die täglichen Gefahren, mit denen produzierende und vertreibende Unternehmen konfrontiert werden können. Im Wesentlichen sind dabei die Lebensmittel-, Getränke-, Kosmetik– oder Pharmabranchen besonders betroffen.
Unterschied: Produktschutzversicherung & Betriebshaftpflichtversicherung
Die Produktschutzversicherung deckt im Vergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung nicht die Schadensersatzansprüche Dritter, sondern die Erstattung von Vermögensschäden, die mir als Kunde durch einen Produktmangel, Produktmanipulation, negative Medienberichterstattung oder wenn mein Produkt ungeeignet zum Verzehr ist, entstehen. Dabei werden unter anderem folgende Kosten vom Versicherer übernommen:
- Die Anschaffungs-, Herstellungs- und Vertriebskosten der zurückgerufenen Produkte.
- Der entgangene Gewinn aus zurückgerufenen Produkten und Umsatzrückgängen
- Die Mehrkosten zur Wiederherstellung des Produktes und der Herstellung von Ersatzprodukten.
- Die Rückrufkosten und Transportkosten zur Durchführung des Rückrufes sowie die Vernichtungskosten der betroffenen Produkte.
Was kann die Produktschutzversicherung zur Abwendung einer Krise beitragen?
Zumeist werden Rund-um-die-Uhr-Service von spezialisierten Beratungs- firmen sowie präventive Maßnahmen im Vorfeld angeboten.
Fakt ist, dass es bereits Unternehmen gab, welche dem Kosten– und Mediendruck sowie der Belastung im Ergebnis nicht gewachsen waren und dadurch insolvent geworden sind.