Das immer komplexer werdende Dickicht an Gesetzen und Verordnungen macht es für den Einzelnen schon nahezu unmöglich, alle Vorschriften zu kennen, geschweige denn auch noch zu beachten. Die Entwicklung eines maßgeschneiderten Versicherungsschutzes für die verantwortungsvolle Arbeit der Organe in Gemeinden ist daher ein besonders wichtiges Anliegen.
Übliche Gemeindehaftpflichtversicherungen sehen Absicherungen im Bereich von Sach- und Personenschäden und daraus abgeleiteten Vermögensschäden vor. Reine Vermögensschäden sind darin leider nicht umfasst. Für diese reinen Vermögensschäden steht für Gemeinden und Gemeindeverbände jetzt eine besondere Versicherungsform zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie kommt bei
Verstößen in Ausübung dienstlicher Aufgaben und bei der Deckung von Eigenschäden zu tragen. Im besonderen Maße wahrt die Eigenschadenkomponente den Amts- und Betriebsfrieden. Hier gibt es auch dann Versicherungsschutz, wenn der Gemeinde durch fahrlässige Dienstpflichtverletzungen eigener Mitarbeiter Vermögensschäden entstehen. Das heißt, dass durch diese Versicherungsleistung der ansonsten durchzuführende Regress beim Bediensteten unterbleiben kann.
Ebenfalls finden Druckaufträge mit fehlerhaften Inhalten (Wahlkarten) sowie die fehlerhafte Terminplanung bei der Beauftragung von Rednern für Veranstaltungen Deckung.
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Bei einem Gemeindegebäude soll die Fassade saniert werden. Der Auftrag wird erteilt und die Arbeiten beginnen.
Im Laufe des ersten Baustellentages wird festgestellt, dass das Gerüst am falschen Gebäude aufgestellt wurde. Bei Kontrolle der Auftragsunterlagen wird festgestellt, dass bei der Beauftragung ein „Zahlensturz“ bezüglich der Hausnummer des Auftragsortes erfolgt ist.
Die unnötigen Kosten für das Abbauen des Gerüstes am falschen Bestimmungsort und die Neuaufstellung am richtigen Ort fallen unter die Eigenschadendeckung.
Die Kombination dieser Produktlösung mit spezifischen Strafrechtsversicherungen wird ausdrücklich empfohlen. Gerade im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung – Stichwort Amtsmissbrauch – gibt es immer mehr Strafprozesse.
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