zu tragen. Im besonderen Maße wahrt die Eigenschadenkomponente den Amts- und Betriebsfrieden. Hier gibt es auch dann Versicherungsschutz, wenn der Gemeinde durch fahrlässige Dienstpflichtverletzungen eigener Mitarbeiter Vermögensschäden entstehen. Das heißt, dass durch diese Versicherungsleistung der ansonsten durchzuführende Regress beim Bediensteten unterbleiben kann.
Die Beispiele für abgesicherte Schadensfälle sind zahlreich.
Darunter fallen etwa
Ebenfalls finden Druckaufträge mit fehlerhaften Inhalten (Wahlkarten) sowie die fehlerhafte Terminplanung bei der Beauftragung von Rednern für Veranstaltungen Deckung.
Bei einem Gemeindegebäude soll die Fassade saniert werden. Der Auftrag wird erteilt und die Arbeiten beginnen.
Im Laufe des ersten Baustellentages wird festgestellt, dass das Gerüst am falschen Gebäude aufgestellt wurde. Bei Kontrolle der Auftragsunterlagen wird festgestellt, dass bei der Beauftragung ein „Zahlensturz“ bezüglich der Hausnummer des Auftragsortes erfolgt ist.
Die unnötigen Kosten für das Abbauen des Gerüstes am falschen Bestimmungsort und die Neuaufstellung am richtigen Ort fallen unter die Eigenschadendeckung.
Die Kombination dieser Produktlösung mit spezifischen Strafrechtsversicherungen wird ausdrücklich empfohlen. Gerade im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung – Stichwort Amtsmissbrauch – gibt es immer mehr Strafprozesse.
Ihr Versicherungsmakler ist dabei die beste Versicherung.
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