Die Afrikanische Schweinepest ist eine Gefahr für den schweineverarbeitenden Betrieb in Europa
In Österreich wurde bereits aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (kurz ASP) per Verordnung ein gefährdetes Gebiet festgelegt, da der Virus bei Wildschweinen in Tschechien bereits nachgewiesen werden konnte. Hier gelten bereits verschärfte Bestimmungen bzw. werden auch regelmäßig Proben auf ASP gezogen und untersucht. Eine Übertragung ist nicht nur Tier zu Tier leicht möglich, sondern kann auch durch sogenannte Zwischenträger wie Futter, Transport sowie Mensch erfolgen. Besonders problematisch an der übertragbaren Seuche ist vor allem, dass eine Früherkennung der erkrankten Tiere nicht möglich ist. Erst 48 Stunden vor Tod treten deutliche Symptome wie Erbrechen, blutiger Durchfall, Nasenausfluss u.a. auf.
Der Amtstierarzt (Behörde) stellt die Afrikanische Schweinepest fest und bestimmt unter anderem die weiteren Maßnahmen. Zumeist erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen eine sofortige Tötung und die unschädliche Beseitigung der Tiere. Darüber hinaus werden über einen längeren Zeitraum Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet, in denen Tiere weder gehandelt noch transportiert werden dürfen. Die Kosten des Betriebs sowie andere finanzielle Verpflichtungen laufen jedoch weiter – eine Absicherung dieser Gefahr ist nun durch eine Versicherungslösung der IVM möglich.
Deckungskonzept Seuchenversicherung (Afrikanische Schweinepest)
Folgende Leistungen sind beinhaltet
Betriebe und Landwirte können von Krankheiten und Seuchen betroffen sein, unabhängig von vorbildlicher Hygiene und Betriebsführung. Die Gefahr kann nie ausgeschlossen werden.
Die meist hohen finanziellen Einbußen können jedoch vermieden werden – die Lösung: Risiken werden auf den Versicherer abgewälzt. Der Versicherer haftet im Deckungskonzept der IVM für Schäden, die
- im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest und
- aufgrund behördlicher Anordnung bei Seuchen entstehen.
Für Landwirte gibt es eine eigene Versicherungslösung im Rahmen der Hagelversicherung (Tier- Ertragsschadenversicherung im Sinne der anzeigepflichtigen Tierseuchen)
Ihr Vorteil der Gefahrenabsicherung durch IVM
Die IVM als unabhängiger Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten informiert Sie gerne mit welcher Versicherung Sie sich gegen die negativen Auswirkungen und finanziellen Folgen von Tierseuchen und übertragbaren Tierkrankheiten absichern können. Solch Versicherungen bieten Ihnen Sicherheit bei länger anhaltenden Schadenereignissen.
Wir helfen Ihnen auch nach einem Schadenereignis Ihre Ansprüche geltend zu machen: Der entstandene Schaden wird anhand Ihrer konkreten betrieblichen Daten ermittelt. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle Schadenpositionen in der korrekten Höhe und vollständig berücksichtigt werden.
Ein weiterer Vorteil für Sie besteht darin, dass nicht anhand von Durchschnittszahlen entschädigt wird, sondern jeder Vertrag auf die jeweilige Betriebsleistung ausgerichtet ist.
Was kostet die Absicherung der Gefahr „Afrikanische Schweinepest“?
Diese Frage lässt sich nur in einem individuellen Gespräch nach Evaluierung Ihrer betrieblichen Situation beantworten. Fakt ist jedoch, dass es eine kalkulierbare Absicherung durch ein Konzept der IVM für Sie gibt.
Jeder europäische Betrieb und jedes Unternehmen, das Tierhaltung betreibt und/oder deren Fleisch verarbeitet, sollten sich umgehend mit der Gefahr ASP auseinandersetzen. Wir helfen Ihnen dabei.