Rinder: Seuchen, Krankheiten & andere Gefahren

Mit einer Tierversicherung können diverse Risiken auf einen Versicherer, wie auf die Ertragsschadenversicherung der R+V oder auf die Österreichische Hagelversicherung, abgewälzt werden.
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Was ist eine Ertragsschadenversicherung?

Auch wenn die aktuelle Seuchensituation für Rinder nicht die Gefahr wie aktuell z.B. im Schweinebereich mit sich trägt, Rinder bleiben nicht verschont – „Blauzungenkrankheit“ oder „Brucellose“ sollen an dieser Stelle nur beispielhaft genannt sein.

Die Wahrscheinlichkeit, direkt von einer Seuche betroffen zu sein, ist geringer, als die Wahrscheinlichkeit, dass der eigene Betrieb in eine Betriebssperre fällt und im Zuge dessen nichts vom betroffenen Betrieb rein oder heraus geliefert werden darf. In beiden Fällen sind die Folgen für den betroffenen Hof jedoch nicht zu unterschätzen.

Mit einer Tierversicherung können diverse Risiken auf einen Versicherer, wie auf die Ertragsschadenversicherung der R+V oder auf die Österreichische Hagelversicherung, abgewälzt werden.

R+V Versicherung

Mit der Ertragsschadenversicherung der R+V können alle Produktionsverfahren der Rinderhaltung gegen Tierseuchen, Unfälle und übertragbare Tierkrankheiten versichert werden. Die R+V versichert auch die indirekte Betroffenheit, d.h. wenn der versicherte Betrieb in eine Betriebssperre fällt und dadurch einen finanziellen Schaden erleidet.

12 (optional 18 oder 24 Monate) Monate haftet die R+V nach einem Schadenereignis für die finanziellen Folgen (= Haftzeit). Der entstandene Schaden wird anhand der konkreten betrieblichen Daten ermittelt und entschädigt. Einzig der im Vorhinein gewählte Selbstbehalt kommt für den Landwirt zu tragen. Die Kernaussage der R+V lautet, dass am Ende des Haftzeitraumes der Betrieb wirtschaftlich so gestellt sein soll, dass derselbe Deckungsbeitrag wie in einem „Normaljahr“ erwirtschaftet werden kann.

Österreichische Hagelversicherung

Die Österreichische Hagelversicherung bietet für Rinder eine Tierseuchenversicherung anhand pauschaler Entschädigungssätze. Eine Absicherung gegen Tierkrankheiten wird generell nicht angeboten. Entschädigt werden bei einer Betriebssperre die Entschädigungssätze, welche im Vorhinein gewählt wurden.

Hier ist bereits bei Abschluss bekannt, welche Entschädigung bei einem konkreten Schadenereignis ausbezahlt werden wird. Genau dieser Vorteil kann sich auch zu einem Nachteil entwickeln. Ob und inwieweit die Entschädigung die tatsächliche Lücke deckt, kann nämlich erst nach der Schadenabrechnung beantwortet werden.

Wichtig ist zu erwähnen, dass bei beiden Versicherungsunternehmen 55 % der Prämie von Bund und Land gefördert werden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich jeder Landwirt, welcher von der Tierhaltung lebt, mit diesem Thema befassen sollte. Jeder Betriebsleiter muss für sich entscheiden, ob und welche Deckung am besten zu seinem Betrieb passt.

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