Ein Blick in die Bedingungen der Versicherungen
Prinzipiell gilt gemäß Versicherungsbedingungen, dass die Lade einer Registrierkassa nach Geschäftsschluss unversperrt, also geöffnet bleiben muss. Diese Vorschrift soll vermeiden, dass potentielle Einbrecher eine Kassenlade aufbrechen müssen, um so an das vermeintlich darin aufbewahrte Bargeld zu gelangen. Da dabei die Registrierkassa meist stark beschädigt wird, ist der Schaden an der Registrierkasse selbst oft größer als der Wert des gestohlenen Inhalts der Lade.
Was passiert im Schadenfall
Falls eine vom Versicherungsnehmer verschlossene Registrierkasse bei einem Einbruch aufgebrochen wird, erfolgt keine Leistung durch die Versicherung für den Schaden an der Registrierkasse. In vielen Fällen wird dann auch das gestohlene Bargeld nicht ersetzt.
Fazit
Es gilt also zu beachten, dass nach Geschäftsschluss die Registrierkassen unversperrt bleiben.