SO BINDEN SIE IHRE
MITARBEITER
ANS UNTERNEHMEN &
SPAREN GLEICHZEITIG STEUERN.
Unternehmen können bis zu EUR 300,- pro Jahr
völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten als freiwillige Sozialleistung
für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen in Vorsorgelösungen investieren.
ZUKUNFTSSICHERUNG GEM. § 3/1/15a EStG
Mögliche Vorsorgelösungen
Lebens-/
Pensionsversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Es gibt 2 Wege zur Zukunftssicherung
1. Vom Arbeitgeber finanziert
Arbeitgeber können wählen, ob Sie diese Sozialleistung für alle MitarbeiterInnen anbieten oder für eine bestimmte Gruppe. Dabei fallen keine Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer an – weder für das Unternehmen noch für die Angestellten.
Das heißt: Für die MitarbeiterInnen werden € 300,- brutto für netto investiert.
Gehaltserhöhung
(In € gerundet)
Zukunftssicherung
(In € gerundet)
Arbeitgeber
Vorteil € 90,-
Gesamtkosten für das Unternehmern
Lohnnebenkosten
390,-
90,-¹
300,-
0,-
Bruttolohn
300,-
300,-
Arbeitnehmer/in
Vorteil € 157,-
Sozialversicherung
Lohnsteuer
Nettolohn = Prämie für eine Privatvorsorge/ZS
54,-
103,-²
143,-
0,-
0,-
300,-
¹ Lohnnebenkosten beinhalten folgende Beiträge: Sozialversicherung, Familienlastenausgleichsfonds (DB, DZ), Kommunalsteuer, Abfertigung Neu
² In dieser Modellrechnung wurde ein Lohnsteuersatz von 42 % angenommen.
2. Vom Arbeitnehmer finanziert
Als Arbeitgeber können Sie Ihrer Belegschaft die steuerbegünstigte Zukunftssicherung ermöglichen.
Das kostet Sie nichts – und Ihre MitarbeiterInnen nutzen dennoch diese geförderte Vorsorgeform. Dabei werden vom Bruttobezug monatlich € 25,- in einen Netto-„Vorsorgelohn“ umgewandelt.
Das ist die sogenannte Bezugsumwandlung. Für das Unternehmen bedeutet die Bezugsumwandlung eine jährliche Lohnnebenkostenersparnis³ von nahezu € 22,-. Für die/den MitarbeiterIn die volle Lohnsteuerersparnis.
Gehaltserhöhung
(In € gerundet)
Zukunftssicherung
(In € gerundet)
Arbeitnehmer/in
Vorteil € 126,-
Lohnsteuerbemessungsgrundlage
Lohnsteuer
Nettolohn = Prämie für eine Pritvatvorsorge/ZS
300,-
126,-²
174,-
300,-
0,-
300,-
³ Bei Bezugsumwandlung entfallen die LNK-Anteile Familienlastenausgleichsfonds (DB, DZ) und Kommunalsteuer. Sozialversicherung und Abfertigung Neu werden weiterhin abgeführt.
Alle Vorteile auf einen Blick
5 Vorteile für
Arbeitgeber
- Beitragszahlung gilt als steuermindernder Betriebsaufwand
- Keine Lohnnebenkosten (ca 30% bei freiwilliger Sozialleistung, ca 8% bei Bezugsumwandlung)
- Mitarbeitermotivation durch attraktive Zusatzleistung
- Durch Gruppenbildung möglich (nach objektiven, betriebsbezogenen Kriterien), verdiente Mitarbeiter zu bevorzugen
- Einfache Abwicklung, Kalkulierbarkeit
5 Vorteile für
Arbeitnehmer
- Steuerlich die günstigste Lösung: keine Lohnsteuer auf Prämie, keine Steuer bei Auszahlung
- Einmalige Kapitalleistung steuerfrei
- Höhere Erträge durch Brutto-für-netto Veranlagung
- Günstiger als private Vorsorge
- Vertrag ab Beginn unverfallbar (Rucksackprinzip)
- Insolvenzschutz, weil ausschließlich Arbeitnehmer bzw. Hinterbliebene bezugsberechtigt sind
Sie haben sich für eine Variante entschieden?
IVM prüft mit Ihnen gemeinsam jährlich die Veränderungen im Mitarbeiterbestand (Zugänge/Abgänge) und passt den Vorsorgebedarf laufend an.