Was ist eine Verletzung von Obliegenheiten?
Als gesetzliche und/oder vertragliche Obliegenheiten gelten risikominimierende Sicherungen, die Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Schadenhöhe haben. Wird eine solche vorgeschriebene Sicherung deaktiviert oder ist kaputt und war diese Sicherung schadenkausal, so hat der Versicherer die Möglichkeit den Schaden abzulehnen.
Obliegenheiten: Was zählt ist regelmäßiger Informationsaustausch
Um diese unerfreuliche Situation im Schadensfall zu vermeiden, ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Kunde und Makler unerlässlich! Die Risikolandschaft eines Versicherten bzw. dessen Versicherungslösungen sind kein statisches Gefüge, sondern ein dynamisches Ganzes und müssen laufend an die aktuellen Gegebenheiten und Situationen angepasst werden.
Als besonders risikorelevant sind unter anderem die folgenden Szenarien zu betrachten:
- Abschaltung der Brandmeldeanlage
- (brandgefährliche) Umbauarbeiten im oder am Gebäude
- Abschaltung der Alarmanlage
- Ausfall oder Reduktion der Löschwasser- oder Löschmittelversorgung
- defekte (Tür)Schlösser
- Aufnahme eines neuen Betriebszweiges
Für detaillierte Rückfragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung!