Feuer- & Heißarbeiten: Hohes Risikopotential im Gewerbe- & Industriebereich

Grundsätzlich versteht man unter Heißarbeiten Tätigkeiten bei denen offenes Feuer, große Wärme oder ein Lichtbogen benötigt wird.
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Was versteht man unter Heißarbeiten?

Grundsätzlich versteht man unter Heißarbeiten Tätigkeiten bei denen offenes Feuer, große Wärme oder ein Lichtbogen benötigt wird, ebenso Arbeiten mit nicht explosionsgeschützten Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen, aber auch Arbeiten mit funkenerzeugenden Arbeitsmitteln und mit hohen Temperaturen wie z.B. Schweißen, Löten, Flämmen, Schleifen und Heißlufttechnik. Jedem Arbeitgeber obliegt diesbezüglich die Fürsorgepflicht aufgrund feuerpolizeilicher Vorschriften, Arbeitnehmerbestimmungen (zum Schutz der Arbeitnehmer), und der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen der Feuerversicherung (Achtung: Obliegenheitsverletzung und somit daraus resultierende mögliche Leistungsfreiheit).

Es geht darum, einen Brand zu verhindern sowie auch eine Brandausbreitung zu verzögern. Heißarbeiten sind eine der gefährlichsten Zündquellen und u.a. eine der häufigsten Brandursachen. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Richtlinie für einen verbesserten Sicherheitsstandard geschaffen, das Freigabeverfahren. Dafür ist es erforderlich, bei Heißarbeiten durch eigene Mitarbeiter oder Fremdfirmen das Freigabeverfahren für brandgefährliche Arbeiten mittels des vorhandenen Freigabescheines gem. TRVB 104 vor Beginn und nach Beendigung der Heißarbeiten zu dokumentieren.

Deswegen sind Brandschutzorgane wichtig

Sind im Betrieb Brandschutzorgane vorhanden, so sind diese vor Beginn von Feuer- und Heißarbeiten in das Freigabeverfahren einzubinden. Gibt es keine Brandschutzorgane, so liegt die Verantwortung zwar bei der befugten Fachfirma – Sie als Kunde müssen jedoch für das Ausfüllen des Freigabescheines Sorge tragen bzw. sind dazu verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung dieser Sicherheitsvorschrift Ihrerseits der Versicherer im Feuerschaden unter Umständen leistungsfrei wird und Sie auf Ihrem Schaden im wahrsten Sinne des Wortes sitzen bleiben.

Wir empfehlen daher, dass Ihre verantwortlichen Mitarbeiter, welche Feuer- und Heißarbeiten freigeben, eine entsprechende Ausbildung gem. TRVB 104 für 360 Min. absolvieren. Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich für weitere offfene Fragen per E-Email oder aber auch telefonisch zur Verfügung.

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